Absicherung eines Fahrzeuges

Gerade auf dem Rückweg vom Dienst mit der Jugendgruppe kommen zwei Helfer des Ortsverbandes Neckargemünd in einen Einsatz: Auf der stark befahrenen B45 steht ein PKW, abgesichert nur durch Warnblinker. Die B45 ist an dieser Stelle zweispurig, das Fahrzeug steht auf der Linken Spur; vom Fahrer des Fahrzeugs ist keine Spur auffindbar.

Im Rahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr wird das Fahrzeug mit dem Blaulicht des Fahrzeug des Stabes abgesichert, zusätzlich auch der Verkehr auf die rechte Spur, um das Hindernis herum, umgelenkt. Noch während der Sachverhalt telefonisch mit der Polizei geklärt wird, kommt per Zufall ein Streifenwagen hinzu, der Beamte ist jedoch allein.

Während dieser die Lage aufnimmt, wird die Verkehrsabsicherung im Rahmen der Amtshilfe weiter durch das THW übernommen. Nach kurzer Zeit klärt sich die Situation: Der PKW ist ohne Treibstoff liegengeblieben, der Fahrer war unterwegs, mit einem Kanister Nachschub zu besorgen. Als dies Geschehen ist, kann der Einsatz erfolgreich beendet werden.

Unsere Bitte: Rechtzeitig Tanken und im Fall der Fälle zusätzlich zum Warnblinker auch das Warndreieck zur Absicherung nutzen: Innerorts ca. 50 Meter, bei schnellem Verkehr (zB auf Landstraßen) in ca. 100 Metern Entfernung; auf Autobahnen mindestens 150, je nach Gegebenheiten bis zu 400 Metern Entfernung aufstellen.

Alle Bilder: L. Reinhold


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